Über Kifferspots

5 Millionen deutsche Kiffer

Fast fünf Millionen Cannabiskonsumenten gibt es in Deutschland. Quer durch alle Schichten. Seit dem 1.4.24 ist die Zeit gekommen sich öffentlich zu bekennen.

Kifferspots Initiative

Viele Jahrzehnte wurden Cannabis Liebhaber verfolgt und von der Gesellschaft ausgeschlossen.
Die CanG Konsumverbotszonen und das bayerische Cannabisfolgenbegrenzungsgesetz sind eine Fortsetzung dieser Stigmatisierung.

So stellt sich KI einen Kifferspot vor…

CanG Konsumverbot

Cannabiskonsum ist für Volljährige ab 1.4.24 erlaubt, außer in einer Konsumverbotszone.

CanG §5 Konsumverbot
(1) Der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist verboten.
(2) Der öffentliche Konsum von Cannabis ist verboten
1. in Schulen und in deren Sichtweite,
2. auf Kinderspielplätzen und in deren Sichtweite,
3. in Kinder- und Jugendeinrichtungen und in deren Sichtweite,
4. in öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite,
5. in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr und
6. innerhalb des befriedeten Besitztums von Anbauvereinigungen und in deren Sichtweite.

Im Sinne von Satz 1 ist eine Sichtweite bei einem Abstand von mehr als 100 Metern von dem Eingangsbereich der in Satz 1 Nummer 1 bis 4 und Nummer 6 genannten Einrichtungen nicht mehr gegeben.

Cannabisfolgenbegrenzungsgesetz (nur Bayern)

Art. 1 Ziel dieses Gesetzes ist der Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlichen Gefahren durch Passivrauchen.

Art. 3 Rauchverbot
(1) Das Rauchen von Tabakwaren und Cannabisprodukten (auch Erhitzen und Verdampfen) ist verboten hier:

  • öffentliche Gebäude (Maximilianeum)
  • Einrichtungen für Kinder und Jugendliche
  • Bildungseinrichtungen für Erwachsene,
  • Einrichtungen des Gesundheitswesens,
  • Heime und Studierendenwohnheime,
  • Kultur- und Freizeiteinrichtungen,
  • Sportstätten,
  • Gaststätten,
  • Verkehrsflughäfen.